Thema des Tages

28-03-2017 14:40

Sicherheit für Wasserratten

Die aktuellen, sehr frühlingshaften Temperaturen und der wärmende
Sonnenschein locken von Tag zu Tag mehr Wassersportler an die
bayerischen Seen. Auch wenn die aktuellen Wassertemperaturen
(Starnberger See beispielsweise 6 bis 7 Grad Celsius) nicht unbedingt
zu einem längeren Badeausflug einladen, sind bereits vermehrt Segler
und Surfer auf den Wasserflächen anzutreffen. Insbesondere im
bayerischen Alpenvorland haben Freizeitsportler die Auswahl aus einer
Vielzahl an Seen.

Allerdings muss trotz freizeitbedingter Unbekümmertheit unbedingt
beachtet werden, dass man fernab vom Ufer ganz besonders den
verschiedenen Wettergefahren ausgesetzt ist. Schnell aufziehende
Gewitter können mit den damit verbundenen Wind- und Sturmböen
Wassersportler in ernsthafte Gefahr bringen. Um diesem besonderen
Gefahrenpotenzial Rechnung zu tragen, gibt es eine intensive
Zusammenarbeit zwischen den lokalen Sicherheitsbehörden und dem
Deutschen Wetterdienst. Das Bayerische Staatministerium des Innern,
für Bau und Verkehr hat zudem festgelegt, dass grundsätzlich die
Regionale Wetterberatung (RWB) München Warnungen vor Starkwind oder
Sturm sowie die Entwarnung veranlasst.

In Bayern sind insgesamt 17 Seen in das Sturmwarnsystem integriert.
Im Alpenvorland sind dies natürlich die jedem bekannten Seen
Ammersee, Starnberger See, Chiemsee und Forggensee sowie die
kleineren Wasserflächen Wörthsee, Staffel- und Riegsee, Simssee und
Waginger-Tachinger See. Dazu kommen die Alpenseen Walchensee,
Tegernsee und Schliersee. Nicht vergessen sollte man die fränkischen
Seen (Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner und Großer Brombachsee sowie
Rothsee), die ebenfalls im Warnsystem verankert sind. An den meisten
Seen beginnt die Warnsaison mit dem 1. April und endet am 31.
Oktober. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Am Walchensee wird
bereits seit dem 1. März vor Wind- und Sturm gewarnt, am Forggensee
hingegen erst ab dem 1. Mai. Der tägliche Warnzeitraum ist mit 07:00
Uhr bis 22:00 Uhr festgelegt.

Das Warnmanagement an den Seen basiert auf einem zweistufigen System.
Die Starkwindwarnung wird bei möglichen Windböen zwischen 39 und 61
km/h (Bft 6 bis 7) ausgegeben. Werden hingegen mehr als 62 km/h (Bft
8) erwartet, erfolgt eine Sturmwarnung. Die Warnungen gibt die RWB
München aus und übermittelt diese an die jeweils zuständige
Integrierte Leitstelle. Diese aktiviert in unmittelbarer Folge die
Sturmwarnleuchten an den Seeufern, die je nach Warnung in
unterschiedlicher Frequenz blinken. Eine Starkwindwarnung wird den
Wassersportlern mit 40 orangefarbenen Blitzen pro Minute signalisiert
und soll auf die Gefahr aufmerksam machen. Bei 90 Blitzen pro Minute
ist hingegen eine Sturmwarnung aktiv, die zu Vorsichtsmaßnahmen (z.B.
Ufer oder schützende Stellen aufsuchen) aufruft. Ergänzend erfolgen
bei Sturmwarnungen Rundfunkmitteilungen. Nach einer Entwarnung
erlöschen die Sturmwarnleuchten wieder. Alle Warnungen sind zudem auf
der Internetwarnkarte des Deutschen Wetterdienstes ersichtlich.

Zu erwähnen ist, dass eine Starkwindwarnung keinesfalls als
Vorwarnung interpretiert werden darf. Es kann insbesondere bei
schnell entwickelnden Gewitterzellen notwendig werden, dass
unmittelbar eine Sturmwarnung ausgegeben wird. Natürlich wird eine
angemessene Vorlaufzeit angestrebt, diese kann aber unter Umständen
bei bestimmenden Wetterlagen nicht unbedingt gewährleistet werden.

Der Bodensee ist ein Sonderfall und ist nicht an den bayerischen
Sturmwarndienst angeschlossen. Natürlich werden aber auch dort
Starkwind- und Sturmwarnungen ausgegeben. Die Überwachung erfolgt
hingegen durch die RWB Stuttgart in Zusammenarbeit mit MeteoSchweiz.
Aufgrund der Größe des Sees ist dieser zudem in drei Warngebiete
unterteilt (Ost, Mitte, West). Im Sommerhalbjahr (1. April bis 31.
Oktober) wird dort zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr gewarnt, im
Winter (1. November bis 31. März) zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Damit ist der Bodensee im Gegensatz zu den bayerischen Seen auch in
der kalten Jahreszeit unter meteorologischer Beobachtung.

Zusätzliche Informationen sowie Erläuterungen zu weiteren
Binnenseenwarnungen in anderen Bundesländern sind unter http://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/kriterien/seewarnungen.
html einsehbar. Bei Beachtung der Warnungen und allgemeiner
Vorsichtsmaßnahmen steht dem Wassersportvergnügen im Sommer 2017
nichts entgegen.

Mag. rer. nat. Florian Bilgeri
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 28.03.2017

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