Thema des Tages

17-07-2017 14:40

Surferwissen - Teil 3: Strömungen und Surfspots

Dass sich der Ozean immer in Bewegung befindet, kann man einfach
anhand der Gezeiten beobachten (siehe Teil 2 im Thema des Tages vom
16.05.17). Als weiteres Beispiel dient sicherlich der Golfstrom, der
warmes Wasser aus dem Golf von Mexiko bis an die europäische
Atlantikküste transportiert und somit die "Heizung" für den Westen
Europas darstellt. Allerdings ist dieser für Wellenreiter nur von
geringer Bedeutung und höchstens für die "Warmwassersurfer"
interessant. Wichtiger sind da die Strömungen im unmittelbaren
Küstenbereich.

Wie man bereits bei der Vorstellung eines "Shorebreaks" (siehe Teil
2) vermuten kann, ändern sich zwischen Ebbe und Flut auch die
Strömungsbedingungen. Innerhalb von einer Stunde kann sich die
Strömung rasch verstärken. Aber auch an Tagen mit kräftigen Böen
können Strömungen im Küstenbereich innerhalb von kurzer Zeit
gefährlich werden. Zusätzlich beeinflussen lokale Winde die
Wasseroberfläche und versetzen diese zusätzlich in Bewegung, wodurch
es unter Umständen schwerer fällt, das Surfbrett in Position zu
halten. Deshalb sollte man beim Surfen immer die aktuellen
Strömungsbedingungen im Blick halten.

Es gibt aber auch Strömungen, die man sich als Surfer zunutze machen
kann, um schnell und energiesparend ins "Line up" zu kommen, ohne
großartig gegen die brechenden Weißwasserwalzen ankämpfen zu müssen.
Das Wasser der am Ufer brechenden Wellen muss wieder zurück ins Meer
abfließen. Dafür sucht es sich den Weg des geringsten Widerstandes.
Und dieser führt nicht direkt zurück in die brechenden Wellen,
sondern durch küstennahe Vertiefungen im Untergrund. Die so
entstehende Gegenströmung wird dann als "Channel" (engl. für Kanal,
auch "Brandungsrückstrom") bezeichnet. "Channels" erkennt man meist
an der aufgewühlten, unebenen Wasseroberfläche in einem Bereich, in
dem die Wellen nicht richtig brechen. Dort erfährt der paddelnde
Surfer einen leichten Sog, der ihn hinaus aufs Meer zieht.

Übrigens bezeichnet man den Surfspot am Strand, bei dem die Wellen
über Sand brechen als "Beachbreak". Vor allem für Anfänger ist dieser
Spot gut zum Üben, da man beim Sturz vom Board "nur" auf den weichen
Sand fällt. Allerdings verformt sich die Sandbank durch die Brandung,
sodass sich der Ort, an dem brechende Wellen auftreten, ebenfalls mit
der Zeit verändert.
Konstanter brechen die Wellen dagegen über Riffen. Diese Orte
bezeichnet man als "Reefbreaks". Dabei werden die Wellen durch
plötzlich aus dem Meeresboden ragenden Felsen, Steinen, Korallen oder
Lava unterhalb der Wasseroberfläche abgebremst. Somit bauen sich die
Wellen sehr schnell und steil auf und brechen bei gleichbleibendem
Wasserstand immer an derselben Stelle. Das Riff muss sich nicht
unbedingt in unmittelbarer Küstennähe befinden. Teilweise muss man
weit hinaus aufs Meer paddeln oder benötigt sogar ein Boot, um dieses
zu erreichen. Allerdings sollte man sich vor dem Surfen über den
geeigneten Wasserstand und die Beschaffenheit des Riffs erkundigen.
Denn so schön die Wellen dort brechen mögen, so gefährlich kann der
Untergrund werden. Bei Niedrigwasser können sich messerscharfe
Korallenriffe, Seeigel oder Steine und Felsen direkt unter der
Wasseroberfläche befinden und bei einem Sturz zu üblen Verletzungen
oder Schäden am Material führen.

Auch den "Pointbreak" sollte man nicht vergessen. Dabei trifft die
Welle nicht direkt auf Land sondern bricht um einen bestimmten Punkt
herum, z.B. an der Spitze einer Landzunge. Diese Welle kann dann im
Vergleich zum "Beachbreak" meist sehr lange entlang der Küste gesurft
werden. Der Untergrund besteht meist aus Sand oder aus Riff. Da die
Wasserwalzen allerdings nur wenige Meter vom Ufer entfernt brechen,
ist der Ein- und Ausstieg nicht immer einfach. Entsprechend sollte
man "Setpausen" abwarten und dann zügig in das "Line up" paddeln.
Wird man von einer Welle erwischt, besteht die Gefahr auf das Ufer,
das meist aus Felsen oder Steinen besteht, geschleudert zu werden.

MSc.-Met. Sebastian Schappert
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 17.07.2017

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