Thema des Tages

01-10-2018 09:50

Gefährlicher Herbstnebel?!

Schaut man im Oktober aus dem Fenster oder beobachtet bei einem
gemütlichen Spaziergang die Natur, sieht man den Herbst in seiner
vollen Pracht. Auch die Blätter der Laubbäume, die bisher noch nicht
von der Trockenheit betroffen waren, färben sich allmählich von Grün
und Goldgelb über Rot zu Braun. Hobbygärtner bringen ihre Garten- und
Balkonpflanzen vor nächtlichem Frost in Sicherheit und die Vögel
scharen sich am Himmel und bereiten sich auf ihre lange Reise
Richtung Süden vor.

Die Tage werden nun kürzer, die Nächte länger und somit dauert auch
die nächtliche Auskühlung länger an. Gerade bei schwachen
Windverhältnissen während herbstlicher Hochdrucklagen und einem meist
nur gering bewölkten oder klaren Himmel kann sich die Luft in der
Nacht bis zur sogenannten Taupunkttemperatur abkühlen. Bei dieser
Temperatur handelt es sich jedoch keineswegs um die Temperatur, ab
der Eis taut, sondern vielmehr um jene Temperatur, ab der sich Tau
beispielsweise auf Wiesen niederschlägt (siehe www.dwd.de/lexikon).
Bei Erreichen der Taupunkttemperatur ist die Luft mit Wasserdampf
gesättigt und er beginnt zu kondensieren. Es bilden sich winzige
Nebeltröpfchen. Wird dabei die horizontale Sichtweite in Augenhöhe
nicht allzu sehr beeinträchtigt, spricht man von Dunst. Beträgt die
Sicht jedoch weniger als einen Kilometer, herrscht definitionsgemäß
Nebel. Unterschreitet die Sichtweite überregional die Schwelle von
150 Metern, wird laut den Warnkriterien des DWD eine Nebelwarnung
fällig. Dabei variiert aber die Andauer der Warnung im Herbst.
Während sich der Nebel im September im Laufe des Tages aufgrund des
noch höheren Sonnenstandes meist vollständig auflöst, kann er ab
Oktober in windgeschützten Niederungen bereits den ganzen Tag
anhalten und die Sonne - wenn überhaupt - lediglich als blasse, trübe
Scheibe am Himmel erscheinen lassen. Besonders nebelanfällig ist
beispielsweise das Donautal. Dort sorgt die Donau für zusätzliche
Feuchtigkeit in der Umgebungsluft.

Zugegeben ist der Gedanke an Nebel nicht gerade Furcht einflößend.
Eigentlich hat er fast schon etwas Besinnliches oder Romantisches an
sich. Was ist also so bedrohlich an diesem mehr oder weniger dichten
Schleier, der sich geräuschlos über Wald und Wiesen legt?

Dass beispielsweise Gewitter gefährlich für uns Menschen sein können,
ist vielen von uns auch diesen Sommer wieder bewusst geworden.
Statistisch gesehen sterben etwa drei bis sieben Menschen jährlich
allein an Blitzschlag. Wer allerdings davon ausgeht, dass die nun
angebrochene Jahreszeit wettertechnisch ungefährlicher abläuft,
täuscht sich. Die Statistik spricht hier eine eindeutige Sprache: In
den Jahren 2011 bis 2017 registrierte die Polizei laut dem
Statistischen Bundesamt insgesamt 4155 Verkehrsunfälle, bei denen
Nebel eine Rolle spielte. Insgesamt nahmen dabei 4476 Personen
Schaden, 146 Menschen verloren dabei ihr Leben. Im Durchschnitt sind
das also über 20 Tote pro Jahr, die der Nebel durch die erheblichen
Sichtbehinderungen im Straßenverkehr fordert. Dabei ereigneten sich
rund 60 Prozent aller Nebelunfälle in den Monaten Oktober bis
Dezember!

Nebel stellt somit eine deutlich unterschätzte Gefahr dar. Neben dem
Flug- und Schiffsverkehr wird hauptsächlich der Straßenverkehr durch
Nebel stark beeinträchtigt und erheblich gefährdet. Innerhalb
kürzester Zeit kann die Sichtweite für Autofahrer in plötzlich
auftauchenden, dichten Nebelbänken nahezu auf null sinken. Wer dann
mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h unterwegs ist, kommt einem
Piloten, der sein Flugzeug im Blindflug fliegt, nahe. Der wesentliche
Unterschied besteht nur darin, dass die Flugzeuge technisch für
solche Gegebenheiten ausgerüstet sind, PKWs hingegen kaum. Der
Anhalteweg, der neben dem eigentlichen Bremsweg auch die
Reaktionszeit des Autofahrers beinhaltet beträgt bei einer
Geschwindigkeit von 100 km/h bereits über 100 Meter!

Schalten Sie also selbst bei leichtem Nebel schon das Abblendlicht
ein und passen Sie die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs den
Sichtverhältnissen an! Die Nebelschlussleuchten dürfen nach
Straßenverkehrsordnung allerdings erst bei einer Sichtweite unter 50
Metern benutzt werden, da das rote Schlusslicht bis zu 30 Mal heller
erstrahlt als gewöhnliche Rückleuchten und somit nachfolgende Fahrer
blenden könnte. Als Orientierungshilfe können Sie die Leitpfosten am
Straßenrand zu Hilfe nehmen, die in der Regel in einem Abstand von 50
Metern angeordnet sind. Auf Fernlicht sollte allerdings besser
verzichtet werden, da Sie sich damit durch das von den
Wassertröpfchen im Nebel reflektierte Licht eher selbst blenden.

In den kommenden Tagen ist die Nebelgefahr zunächst nur gering.
Ausläufer von Tief "JESSIKA" sorgen bereits am morgigen Dienstag für
auffrischenden Wind und somit eine gute Durchmischung der Luft,
sodass sich höchstens in einzelnen windgeschützten Tallagen örtliche
Nebelfelder ausbilden können. In der Nacht zum Donnerstag kommt es
jedoch durch Hoch "ULF" zu einer Wetterberuhigung, sodass der Wind
wieder deutlich nachlässt und sich vor allem in der Südwesthälfte
teils dichter Nebel bilden kann.

MSc.-Met. Sebastian Schappert
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 01.10.2018

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